Dringliche Termine
Dringliche Termine nur noch mit Überweisung !
Vermerk Hausarzt-Vermittlungsfall BSNR 625 608 200 zwingend erforderlich
Aufgrund des am 01.01.2023 verabschiedeten sog. „GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes“ müssen wir Sie bitten, von nun an bei dringlichen Angelegenheiten erst Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt zu kontaktieren um einen kurzfristigen Termin bei uns zu erhalten.
Diese/dieser veranlasst dann eine rasche Terminvereinbarung bei uns. Wenn Sie selbst wegen Dringlichkeit einen kurzfristigen Termin bei uns vereinbaren möchten, so ist es erforderlich, dass Sie eine taggleiche dringliche Überweisung des Hausarztes mit Vermerk Hausarzt-Vermittlungsfall BSNR 625 608 200 mitbringen.
Onlineterminvergabe
Wir freuen uns Ihnen ab sofort die Onlineterminvergabe anbieten zu können.
Nutzen Sie gerne hierzu den unten gezeigten Link.
Kontaktformular
Aufgrund der hohen Auslastung der Praxis können Terminanfragen per Email nur noch in Notfällen beantwortet werden.
Wir bitten Sie die Onlineterminvergabe zu nutzen.